ESUG verkündet! im Bundesgesetzblatt Teil I vom 13.12.2011 S. 2582ff. wurde das ESUG verkündet. Nach seinem Artikel 10 werden die Änderungen der Insolvenzordnung zum 1.3.2012 in Kraft treten. Die Artikel 4 und 5 (Änderungen des GVG und des Rechtspflegergesetzes) sowie die ... mehr Vorteil Insolvenzplan! Es gibt zahlreiche prominente Beispiele für eine erfolgreiche Sanierung in der Insolvenz. So gingen Babcock Borsig, Herlitz, Ihr Platz, und Sinn Lefers aus ihren Insolvenzverfahren zwar verändert, aber effizient und wettbewerbsfähig hervor. Auch der Warenhauskonzern ... mehr |
Drei exemplarische Referenzstimmen Die Kontaktdaten dieser und weiterer Referenzgeber erhalten Sie jederzeit in einem persönlichen Gespräch. „Als Kreditinstitut brauchen wir einen verlässlichen Partner, der auch in schwierigen Situationen zwischen dem Unternehmer und der Bank vermittelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Interessenslage nicht immer gleich ist - genau dann greift Ihre Unterstützung. Sie fokussieren den Blick aller Beteiligten auf gemeinsame Ziele und unterstützen das Unternehmen professionell bei allen notwendigen Schritten. Banken wissen: wenn es eine Lösung gibt, Sie finden sie. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!“ Leiter Abteilung Spezialkredite einer Genossenschaftsbank „Sie sind ein wirklicher Sparringspartner: in schwierigen und manchmal auch heiklen Entscheidungssituationen schärfen Sie den Blick für das Wesentliche. Auch bei der Kooperation mit unseren Hausbanken, finden Sie professionelle Lösungen. Drei Dinge haben mir dabei besonders imponiert:
„Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Sanierung unseres Unternehmens. Durch einen klaren Blick auf wesentliche Stellhebel, große Zuverlässigkeit und Ihre gute Zusammenarbeit mit mir und meinen Mitarbeitern, erreichten wir das uns gesetzte Ziel schnell: Betrieb fortführen, Arbeitsplätze erhalten. Auch unsere Bank betonte, wie gut und meist reibungslos die Zusammenarbeit verlief!“ Unternehmer |
||||