ESUG verkündet! im Bundesgesetzblatt Teil I vom 13.12.2011 S. 2582ff. wurde das ESUG verkündet. Nach seinem Artikel 10 werden die Änderungen der Insolvenzordnung zum 1.3.2012 in Kraft treten. Die Artikel 4 und 5 (Änderungen des GVG und des Rechtspflegergesetzes) sowie die ... mehr Vorteil Insolvenzplan! Es gibt zahlreiche prominente Beispiele für eine erfolgreiche Sanierung in der Insolvenz. So gingen Babcock Borsig, Herlitz, Ihr Platz, und Sinn Lefers aus ihren Insolvenzverfahren zwar verändert, aber effizient und wettbewerbsfähig hervor. Auch der Warenhauskonzern ... mehr |
13.12.2011 ESUG verkündet! im Bundesgesetzblatt Teil I vom 13.12.2011 S. 2582ff. wurde das ESUG verkündet. Nach seinem Artikel 10 werden die Änderungen der Insolvenzordnung zum 1.3.2012 in Kraft treten. Die Artikel 4 und 5 (Änderungen des GVG und des Rechtspflegergesetzes) sowie die Artikel 7 und 8 (Insolvenzstatistikgesetz und Änderung des EGGVG) sollen erst zum 1.1.2013 in Kraft treten. 1.05.2010 Vorteil Insolvenzplan! Es gibt zahlreiche prominente Beispiele für eine erfolgreiche Sanierung in der Insolvenz. So gingen Babcock Borsig, Herlitz, Ihr Platz, und Sinn Lefers aus ihren Insolvenzverfahren zwar verändert, aber effizient und wettbewerbsfähig hervor. Auch der Warenhauskonzern Arcandor mit Karstadt und Quelle soll in der Insolvenz saniert werden. Diese Erfolge wurden auf der Basis von Insolvenzplänen erzielt. Welche Vorteile bietet ein Regelinsolvenzverfahren gegenüber dem Versuch einer außergerichtlichen Sanierung? Was ist ein Insolvenzplan und was sind seine Vorteile gegenüber einem Regelinsolvenzverfahren? Vorteile eines Regelinsolvenzverfahrens Keine Zwangsvollstreckung! ? Ein wesentlicher Vorteil eines Insolvenzverfahrens liegt schon darin, dass einzelne Gläubiger nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf das betriebliche Vermögen zugreifen können. Vollstreckungsmaßnahmen können vom Insolvenzgericht schon im Insolvenzeröffnungsverfahren (Zeitraum zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung) untersagt werden. ? Während der Dauer des Insolvenzverfahrens werden Vollstreckungsmaßnahmen durch die Insolvenzordnung verboten. Viele Möglichkeiten Liquidität zu schöpfen! Bereits die Insolvenzeröffnungsphase bietet Möglichkeiten Liquidität zu schöpfen, von denen ein Unternehmer in der außergerichtlichen Sanierung nur träumen kann. ? So werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausstehende Löhne und Gehälter für die Dauer von drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. ? Häufig verhindert der vorläufige Insolvenzverwalter auch, dass weitere Betriebsausgaben entrichtet werden, z.B. Leasingraten, Mieten, Zinsen und Tilgungen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dies alles schafft Liquidität! Kommt dann noch eine gute Auftragslage hinzu, steht einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts mehr im Wege. Deswegen ist es so wichtig, dass der Insolvenzantrag frühzeitig gestellt wird, d.h. zu einem Zeitpunkt, zudem noch keine Löhne und Gehälter rückständig sind. Der Insolvenzplan Intelligente Unternehmer bereiten ein Insolvenzverfahren vor. Sie bewahren sich ihre Handlungsfähigkeit und entwickeln ein Sanierungskonzept in einer Phase, in der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung noch nicht eingetreten sind. Dieses Sanierungskonzept bildet dann die Grundlage für einen Insolvenzplan. Ein Insolvenzplan ist eine Art Vertrag zwischen dem Schuldner und der Gesamtheit seiner Gläubiger. Schuldner und Gläubiger vereinbaren, ob das schuldnerischen Unternehmen zu sanieren oder zu verwerten ist und auf welche Art und Weise dies geschehen soll. Schuldner und Gläubiger vereinbaren, welchen Betrag der Schuldner abschließend an die Gläubiger zu zahlen hat (Quote) und in welchem Umfang er entschuldet wird. Der Insolvenzplan kann vom Schuldner schon mit dem Insolvenzantrag dem Insolvenzgericht vorgelegt werden. Der Plan berichtet in seinem darstellenden Teil über die aktuelle Lage des Unternehmens und die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen und ändert die Rechte der Beteiligten in seinem gestaltenden Teil. Dabei dürfen die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als sie ohne einen Plan stünden. Der Plan bedarf der Zustimmung der Gläubiger. Und seine Vorteile ? Dies scheint mir der bedeutendsten Unterschied zu einem Regelinsolvenzverfahren zu sein: Gleichbehandlung der Gläubiger, Entschuldung des Schuldners und Befriedigung der Beteiligten hängen nicht von einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter ab, sondern von dem Konsens, den die Beteiligten autonom finden. Gläubiger und Schuldner gestalten aktiv den Prozess der Schuldenregulierung, d.h. der Unternehmer behält auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einfluss auf das Geschehen und wird nicht völlig vom Insolvenzverwalter entmachtet. ? Der Unternehmer kann dem Insolvenzgericht einen seinen Vorstellungen entsprechenden Insolvenzplan vorlegen, an den der Insolvenzverwalter nach entsprechender Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gebunden ist. ? Im Rahmen der Eigenverwaltung kann der Unternehmer sein Unternehmen gar als sein eigener Insolvenzverwalter selbst fortführen und die Aufgaben eines Insolvenzverwalters wahrnehmen. Hierbei sollte er sich freilich sachkundiger Unterstützung bedienen. Nicht ganz kleine Unternehmen berufen einen erfahrenen Insolvenzverwalter als Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsleitung. Das muss sich das Unternehmen freilich noch leisten können. ? Das Insolvenzplanverfahren ist auf eine schnelle und effiziente Sanierung ausgerichtet. Während die Laufzeit von Regelinsolvenzverfahren mehrere Jahre dauern kann, rechnet man beim Insolvenzplanverfahren in Monaten. Damit entsteht schnell Rechtssicherheit für das weitere Schicksal des Unternehmens. ? Der Unternehmensträger (z.B. GmbH) kann erhalten werden. ? Die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden bleiben in aller Regel zum wechselseitigen Nutzen bestehen. ? Der Insolvenzplan bindet auch die Gläubiger, die sich nicht am Verfahren beteiligt haben. |
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